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975.611 ABSUBMG CH-OW

Art. 1 Ausführungsbestimmungen zum Submissionsgesetz (AB SubmG) - Zweck

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Art. 1 AB SubmG · Zweck

1. Diese Ausführungsbestimmungen regeln die Einzelheiten für die Vergabe von Aufträgen, die von der Interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen (IVöB), vom Bundesgesetz über den Binnenmarkt (Binnenmarktgesetz, BGBM) sowie vom kantonalen Submissionsgesetz vom 27. November 2003 erfasst werden.

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