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Art. 5 Gesetz über das öffentliche Beschaffungswesen (Submissionsgesetz, SubmG) - Verfahren nach Bundesgesetz über den Binnenmarkt

Allgemeine Bestimmungen
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Art. 5 Submissionsgesetz, SubmG · Verfahren nach Bundesgesetz über den Binnenmarkt

1. Für die Verfahren nach dem Bundesgesetz über den Binnenmarkt ist das Verfahrensrecht des Kantons massgebend.

2. Gegen Verfügungen über die Beschränkung des freien Zugangs zum Markt in Bezug auf die Anerkennung von Fähigkeitsausweisen kann beim Regierungsrat Beschwerde geführt werden.

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