975.41
CH-OW
Art. 10 Interkantonale Vereinbarung betreffend die gemeinsame Durchführung von Geldspielen (IKV 2020) - Aufhebung der IKV 1937
Art. 10 IKV 2020 · Aufhebung der IKV 1937
1. Mit dem Inkrafttreten dieser Vereinbarung werden sämtliche Bestimmungen der IKV 1937 aufgehoben.