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975.312 ABBGS CH-OW

Art. 7 Ausführungsbestimmungen zum Einführungsgesetz zum Geldspielgesetz (AB BGS) - Geschicklichkeitsspielautomaten a. Abgaben

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Art. 7 AB BGS · Geschicklichkeitsspielautomaten a. Abgaben

1. Die Gebühr je Geschicklichkeitsspielautomat und Jahr beträgt (Beträge in Fr.)

a. für einen Geschicklichkeitsspielautomaten mit Sachgewinn 600.-

b. für einen Geschicklichkeitsspielautomaten mit Geldgewinn 2 000.-

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