975.312
ABBGS
CH-OW
Art. 7 Ausführungsbestimmungen zum Einführungsgesetz zum Geldspielgesetz (AB BGS) - Geschicklichkeitsspielautomaten a. Abgaben
Art. 7 AB BGS · Geschicklichkeitsspielautomaten a. Abgaben
1. Die Gebühr je Geschicklichkeitsspielautomat und Jahr beträgt (Beträge in Fr.)
a. für einen Geschicklichkeitsspielautomaten mit Sachgewinn 600.-
b. für einen Geschicklichkeitsspielautomaten mit Geldgewinn 2 000.-