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975.312 ABBGS CH-OW

Art. 6 Ausführungsbestimmungen zum Einführungsgesetz zum Geldspielgesetz (AB BGS) - Meldung an Kanton

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Art. 6 AB BGS · Meldung an Kanton

1. Das Amt für Arbeit kann von den Einwohnergemeinden eine Liste der bewilligten und gemeldeten Kleinlotterien an Unterhaltungsanlässen einverlangen.

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