975.312
ABBGS
CH-OW
Art. 6 Ausführungsbestimmungen zum Einführungsgesetz zum Geldspielgesetz (AB BGS) - Meldung an Kanton
Art. 6 AB BGS · Meldung an Kanton
1. Das Amt für Arbeit kann von den Einwohnergemeinden eine Liste der bewilligten und gemeldeten Kleinlotterien an Unterhaltungsanlässen einverlangen.