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975.312 ABBGS CH-OW

Art. 1 Ausführungsbestimmungen zum Einführungsgesetz zum Geldspielgesetz (AB BGS) - Gesuche um Beiträge aus dem Swisslos-Fonds

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Art. 1 AB BGS · Gesuche um Beiträge aus dem Swisslos-Fonds

1. Gesuche um Beiträge sind schriftlich und begründet bei der zuständigen Amtsstelle einzureichen und müssen Angaben zum Projekt (Inhalt, Ort, Zeit, Verantwortlichkeit, Organisation) sowie Budget und Finanzierungsplan enthalten.

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