975.312
ABBGS
CH-OW
Art. 1 Ausführungsbestimmungen zum Einführungsgesetz zum Geldspielgesetz (AB BGS) - Gesuche um Beiträge aus dem Swisslos-Fonds
Art. 1 AB BGS · Gesuche um Beiträge aus dem Swisslos-Fonds
1. Gesuche um Beiträge sind schriftlich und begründet bei der zuständigen Amtsstelle einzureichen und müssen Angaben zum Projekt (Inhalt, Ort, Zeit, Verantwortlichkeit, Organisation) sowie Budget und Finanzierungsplan enthalten.