Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
975.3 EGBGS CH-OW

Art. 7 Einführungsgesetz zum Geldspielgesetz (EG BGS) - Veröffentlichung

Grossspiele und Verwendung des Reingewinns
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (11 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 7 EG BGS · Veröffentlichung

1. Die für die Verteilung zuständigen Behörden und Amtsstellen veröffentlichen jährlich gemeinsam einen Bericht über die verteilten Beiträge und die Rechnung.

← Art. 6 EG BGS Einführungsgesetz zum Geldspielgesetz (EG BGS) - Zulässigkeit Art. 8 EG BGS →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →