Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
975.1 CH-OW

Art. 22 Markt- und Reisendengewerbegesetz - Aufhebung bisherigen Rechts

Schlussbestimmungen
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (15 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 22 Markt- und Reisendengewerbegesetz · Aufhebung bisherigen Rechts

1. Das Markt- und Gewerbegesetz vom 20. Februar 1994 wird aufgehoben.

← Art. 21 Markt- und Reisendengewerbegesetz Geltungsbereich Art. 23 Markt- und Reisendengewerbegesetz →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →