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Art. 6 Gesetz über das Campieren - Campieren ausserhalb von Campingplätzen a. Grundsatz

Campieren ausserhalb von Campingplätzen
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Art. 6 Gesetz über das Campieren · Campieren ausserhalb von Campingplätzen a. Grundsatz

1. Das Aufstellen von Zelten, Wohnwagen und Wohnmobilen zum Campieren ausserhalb behördlich bewilligter Campingplätze ist nicht gestattet.

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