971.4
CH-OW
Art. 6 Gesetz über das Campieren - Campieren ausserhalb von Campingplätzen a. Grundsatz
Campieren ausserhalb von Campingplätzen
Art. 6 Gesetz über das Campieren · Campieren ausserhalb von Campingplätzen a. Grundsatz
1. Das Aufstellen von Zelten, Wohnwagen und Wohnmobilen zum Campieren ausserhalb behördlich bewilligter Campingplätze ist nicht gestattet.