971.3
TG
CH-OW
Art. 8 Tourismusgesetz (TG) - Aufgaben und Zuständigkeiten der Einwohnergemeinden a. Aufgaben
Allgemeine Bestimmungen
Art. 8 TG · Aufgaben und Zuständigkeiten der Einwohnergemeinden a. Aufgaben
1. Die Einwohnergemeinden fördern den Tourismus im Gemeindegebiet; sie arbeiten mit den Tourismusorganisationen zusammen und können Beiträge an Tourismusorganisationen leisten.
2. Sie unterstützen den Tourismus durch angepasste Nutzungsordnungen im Sinne des Raumplanungsgesetzes und durch die Bereitstellung der öffentlichen Anlagen und der örtlichen Infrastruktur.
3. Falls sie vom Regierungsrat ermächtigt werden, andere Abgaben gemäss Art. 4 Abs. 2 dieses Gesetzes zu erheben, erlassen sie ein Reglement über deren Erhebung; das Reglement bedarf der Genehmigung des Regierungsrats.