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971.3 TG CH-OW

Art. 3 Tourismusgesetz (TG) - Aufgaben und Zuständigkeiten des Kantons a. Aufgaben

Allgemeine Bestimmungen
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Art. 3 TG · Aufgaben und Zuständigkeiten des Kantons a. Aufgaben

1. Der Kanton fördert den Tourismus insbesondere durch Beitragsleistungen an schweizerische sowie an interkantonale, kantonale oder regionale Tourismusorganisationen. Vorausgesetzt wird, dass die Organisationen auf eine längerfristige Tätigkeit ausgerichtet sind und die Zusammenarbeit der am Tourismus Beteiligten fördern.

2. Er berücksichtigt die Anliegen des Tourismus im Rahmen der kantonalen Richtplanung.

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