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971.3 TG CH-OW

Art. 27 Tourismusgesetz (TG) - Tourismusabgaben 2012

Übergangs- und Schlussbestimmungen
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Art. 27 TG · Tourismusabgaben 2012

1. Die Tourismusabgaben nach Art. 4 ff. dieses Gesetzes werden ab dem 1. Januar 2013 erhoben. Bis Ende 2012 sind die Kurtaxen und die Beherbergungsabgaben nach dem Tourismusgesetz vom 8. Juni 1997, der Tourismusverordnung vom 3. Juli 1997 und den geltenden Kurtaxenreglementen zu erheben.

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