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971.11 GGV CH-OW

Art. 4 Gastgewerbeverordnung (GGV) - Betriebliche Voraussetzungen

Gastgewerbe - Bewilligungsvoraussetzungen
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Art. 4 GGV · Betriebliche Voraussetzungen

1. Alle Räume und Einrichtungen, die für die Bewirtung von Gästen bestimmt sind oder Räume, in denen öffentliche Veranstaltungen durchgeführt werden, müssen den Vorschriften der Gesundheits- und Lebensmittelgesetzgebung sowie den Brandschutzvorschriften entsprechen.

2. ...

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