971.11
GGV
CH-OW
Art. 4 Gastgewerbeverordnung (GGV) - Betriebliche Voraussetzungen
Gastgewerbe - Bewilligungsvoraussetzungen
Art. 4 GGV · Betriebliche Voraussetzungen
1. Alle Räume und Einrichtungen, die für die Bewirtung von Gästen bestimmt sind oder Räume, in denen öffentliche Veranstaltungen durchgeführt werden, müssen den Vorschriften der Gesundheits- und Lebensmittelgesetzgebung sowie den Brandschutzvorschriften entsprechen.
2. ...