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971.11 GGV CH-OW

Art. 12 Gastgewerbeverordnung (GGV) - Gesuchseinreichung

Verfahren
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Art. 12 GGV · Gesuchseinreichung

1. Gesuche um die Erteilung von Bewilligungen sind mit den erforderlichen Unterlagen beim Einwohnergemeinderat einzureichen.

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