971.1
GGG
CH-OW
Art. 5 Gastgewerbegesetz (GGG) - Aufgaben und Zuständigkeiten der Einwohnergemeinden a. Aufgaben
Allgemeine Bestimmungen
Art. 5 GGG · Aufgaben und Zuständigkeiten der Einwohnergemeinden a. Aufgaben
1. Die Einwohnergemeinden vollziehen die Aufgaben auf dem Gebiet des Gastgewerbes und des Kleinhandels mit gebrannten Wassern.