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971.1 GGG CH-OW

Art. 5 Gastgewerbegesetz (GGG) - Aufgaben und Zuständigkeiten der Einwohnergemeinden a. Aufgaben

Allgemeine Bestimmungen
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Art. 5 GGG · Aufgaben und Zuständigkeiten der Einwohnergemeinden a. Aufgaben

1. Die Einwohnergemeinden vollziehen die Aufgaben auf dem Gebiet des Gastgewerbes und des Kleinhandels mit gebrannten Wassern.

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