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Art. 3 Ausführungsbestimmungen über das Waldfeststellungsverfahren - Richtlinien für die Waldfeststellung (Art. 4 Abs. 1 Bst. b KWaG)

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Art. 3 Ausführungsbestimmungen über das Waldfeststellungsverfahren · Richtlinien für die Waldfeststellung (Art. 4 Abs. 1 Bst. b KWaG)

1. Das Bau- und Raumentwicklungsdepartement erlässt Richtlinien mit den inhaltlichen Kriterien für die Waldfeststellung.

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