Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
930.1 LcFo CH-OW

Art. 15 Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über den Wald (kantonales Waldgesetz, kWaG) - Motorfahrzeugverkehr

Schutz des Waldes vor Eingriffen - Schutz vor weiteren Beeinträchtigungen
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (38 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 15 kantonales Waldgesetz, kWaG · Motorfahrzeugverkehr

1. Verkehrsbeschränkungen und Signalisationen auf Waldstrassen werden durch das Sicherheits- und Sozialdepartement verfügt.

2. Zusätzlich zu den von der Waldverordnung vorgegebenen Zwecken kann das Befahren von Waldstrassen bewilligt werden für

a. die Land- und Alpwirtschaft;

b. die Erfüllung öffentlicher Aufgaben;

c. die Jagd und die Hegeaufgaben im öffentlichen Interesse;

d. weitere wichtige Dienste in begründeten Einzelfällen.

← Art. 14 kantonales Waldgesetz, kWaG Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über den Wald (kantonales Waldgesetz, kWaG) - Zweck Art. 16 kantonales Waldgesetz, kWaG →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →