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925.111 ABBGBB CH-OW

Art. 5 Ausführungsbestimmungen zum bäuerlichen Boden- und Pachtrecht (AB BGBB) - Alprechte

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Art. 5 AB BGBB · Alprechte

1. Alprechte als Anteils- und Nutzungsrechte an Alpen von Alpgenossenschaften oder ähnlichen Körperschaften im Sinne von Art. 5 Bst. b BGBB unterstehen nicht dem Geltungsbereich des BGBB, es sei denn, diese Rechte gehören zu einem landwirtschaftlichen Gewerbe.

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