Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
921.41 CH-OW

Kanton Obwalden 921.41

4 Artikel / Bestimmungen · Schweiz · Kanton Obwalden
Originalquelle öffnen Maschinenlesbares Markdown (.md)

Gesetzestext (4 Artikel)

1. Der kantonalen Ausgleichskasse werden die Aufgaben übertragen, die sich aus dem Vollzug des Bundesgesetzes über die Familienzulagen für landwirtschaftliche Arbeitnehmer und Bergbauern ergeben.

2. Die Aufsicht über den Vollzug obliegt dem Volkswirtschaftsdepartement.

1. Die kantonalen und eidgenössischen Erlasse über die Alters- und Hinterlassenenversicherung finden beim Vollzug der Vorschriften über Familienzulagen für landwirtschaftliche Arbeitnehmer und Bergbauern sinngemässe Anwendung.

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →