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Art. 9 Ausführungsbestimmungen 2 zur Finanzierung von Covid-19-Härtefallmassnahmen für Unternehmen (AB 2 Covid-19-Härtefallmassnahmen) - Zusätzliche Anforderungen an Unternehmen mit einem Jahresumsatz bis fünf Millionen Franken

Anforderungen an die Unternehmen
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Art. 9 AB 2 Covid-19-Härtefallmassnahmen · Zusätzliche Anforderungen an Unternehmen mit einem Jahresumsatz bis fünf Millionen Franken

1. Unternehmen mit einem Jahresumsatz bis fünf Millionen Franken haben gegenüber dem Kanton zusätzlich zu belegen, dass sie sich am 15. März 2020 nicht in einem laufenden Betreibungsverfahren für Steuerschulden gegenüber Bund, Kantonen oder Gemeinden befanden und diesbezüglich keine Verlustscheine vorlagen, es sei denn, zum Zeitpunkt der Einreichung des Gesuchs liegt eine vereinbarte Zahlungsplanung vor oder das Verfahren ist durch Zahlung abgeschlossen.

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