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Art. 4 Ausführungsbestimmungen 2 zur Finanzierung von Covid-19-Härtefallmassnahmen für Unternehmen (AB 2 Covid-19-Härtefallmassnahmen) - Form der Unterstützung

Form der Unterstützung und Bemessung
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Art. 4 AB 2 Covid-19-Härtefallmassnahmen · Form der Unterstützung

1. Die Unterstützung erfolgt im Rahmen der vom Kantonsrat bewilligten Kredite.

2. Der Kanton gewährt die Härtefallmassnahmen in Form von à-fonds-perdu-Beiträgen.

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