910.115
CH-OW
Art. 23 Ausführungsbestimmungen 2 zur Finanzierung von Covid-19-Härtefallmassnahmen für Unternehmen (AB 2 Covid-19-Härtefallmassnahmen) - Entschädigung des Expertengremiums
Schlussbestimmungen
Art. 23 AB 2 Covid-19-Härtefallmassnahmen · Entschädigung des Expertengremiums
1. Die Mitglieder des Expertengremiums erhalten ein pauschales Sitzungsgeld von 250 Franken pro Sitzung. Das Mitglied des Regierungsrats, die Vertretung der Einwohnergemeinden und die Angestellten der kantonalen Verwaltung erhalten keine Entschädigung.