910.115
CH-OW
Art. 16 Ausführungsbestimmungen 2 zur Finanzierung von Covid-19-Härtefallmassnahmen für Unternehmen (AB 2 Covid-19-Härtefallmassnahmen) - Entscheid
Verfahren
Art. 16 AB 2 Covid-19-Härtefallmassnahmen · Entscheid
1. Der Regierungsrat setzt für den Entscheid über die Gesuche ein Expertengremium von maximal fünf Personen ein, bestehend aus Vertretern des Kantons, der Einwohnergemeinden sowie des Gewerbes und der Wirtschaft.
2. Das Expertengremium entscheidet mit Mehrheitsentscheid über die Gewährung von Unterstützungen.
3. Der Entscheid des Expertengremiums wird durch das Volkswirtschaftsdepartement eröffnet.
4. Der Entscheid wird mit einem Schreiben mitgeteilt. Das Unternehmen kann innert 10 Tagen nach Erhalt des Schreibens eine anfechtbare Verfügung verlangen.
5. Gegen die Verfügung kann innert 20 Tagen Verwaltungsbeschwerde beim Regierungsrat erhoben werden.