910.115
CH-OW
Art. 14 Ausführungsbestimmungen 2 zur Finanzierung von Covid-19-Härtefallmassnahmen für Unternehmen (AB 2 Covid-19-Härtefallmassnahmen) - Einzureichende Unterlagen
Verfahren
Art. 14 AB 2 Covid-19-Härtefallmassnahmen · Einzureichende Unterlagen
1. Das Volkswirtschaftsdepartement legt die Anforderungen an die Nachweise fest und erlässt bei Bedarf Richtlinien. Die Anforderungen und Richtlinien werden auf der elektronischen Plattform zur Gesuchseinreichung veröffentlicht.