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Art. 11 Ausführungsbestimmungen 2 zur Finanzierung von Covid-19-Härtefallmassnahmen für Unternehmen (AB 2 Covid-19-Härtefallmassnahmen) - Zusätzliche Anforderungen an Unternehmen für den Unterstützungszeitraum zweites Halbjahr 2021

Anforderungen an die Unternehmen
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Art. 11 AB 2 Covid-19-Härtefallmassnahmen · Zusätzliche Anforderungen an Unternehmen für den Unterstützungszeitraum zweites Halbjahr 2021

1. Für Gesuche, die den Unterstützungszeitraum des zweiten Halbjahres 2021 betreffen, haben die Unternehmen gegenüber dem Kanton mit dem Jahresabschluss 2021 oder einem vergleichbaren Dokument zu belegen, dass sie im Jahr 2021 keinen Gewinn erwirtschaftet haben.

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