910.114
CH-OW
Art. 20 Ausführungsbestimmungen zur Finanzierung von Covid-19-Härtefallmassnahmen für Unternehmen (AB Covid-19-Härtefallmassnahmen) - Formular und Richtlinien
Verfahren
Art. 20 AB Covid-19-Härtefallmassnahmen · Formular und Richtlinien
1. Das Volkswirtschaftsdepartement ist für die Erstellung der erforderlichen Formulare und Richtlinien verantwortlich.
2. Es sorgt für die Information der Unternehmen und Banken im Kanton Obwalden.