Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
910.114 CH-OW

Art. 15 Ausführungsbestimmungen zur Finanzierung von Covid-19-Härtefallmassnahmen für Unternehmen (AB Covid-19-Härtefallmassnahmen) - Minimaler Finanzbedarf

Verfahren
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (28 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 15 AB Covid-19-Härtefallmassnahmen · Minimaler Finanzbedarf

1. Die Unternehmen haben mit dem Gesuch den Finanzbedarf aufzuführen, der für die Überbrückung des Zeitraums bis Ende 2021 für das Unternehmen erforderlich ist.

← Art. 14 AB Covid-19-Härtefallmassnahmen Ausführungsbestimmungen zur Finanzierung von Covid-19-Härtefallmassnahmen für Unternehmen (AB Covid-19-Härtefallmassnahmen) - Zweck Art. 16 AB Covid-19-Härtefallmassnahmen →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →