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Art. 13 Ausführungsbestimmungen zur Finanzierung von Covid-19-Härtefallmassnahmen für Unternehmen (AB Covid-19-Härtefallmassnahmen) - Zeitfenster Gesuchseinreichung

Verfahren
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Art. 13 AB Covid-19-Härtefallmassnahmen · Zeitfenster Gesuchseinreichung

1. Unternehmen haben ihr Gesuch grundsätzlich vom 1. Februar 2021 bis am 12. März 2021 elektronisch beim Kanton einzureichen.

2. Gesuche mit Eingang nach dem 12. März 2021 werden beurteilt, sofern nach dem Entscheid über die Gesuche gemäss Absatz 1 noch Mittel für Härtefallmassnahmen vorhanden sind.

3. Der Kanton öffnet ein zweites Zeitfenster für die Gesuchseinreichung vom 5. Mai 2021 bis zum 19. Mai 2021.

4. Unternehmen, die im Zeitraum vom 1. Februar 2021 bis 12. März 2021 bereits ein Gesuch eingereicht haben, müssen kein neues Gesuch nachreichen. Allfällig benötigte Unterlagen werden vom Kanton direkt bei den Unternehmen nachgefordert.

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