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880.1 KWEG CH-OW

Art. 9 Gesetz über die Wohnbau- und Eigentumsförderung (kWEG) - Anmerkung im Grundbuch

Auflagen und Bedingungen
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Art. 9 kWEG · Anmerkung im Grundbuch

1. Kaufs- und Vorkaufsrecht, Zweckentfremdungsverbot und Zustimmungspflicht bei Handänderungen sowie weitere Auflagen und Bedingungen sind als öffentlich-rechtliche Eigentumsbeschränkungen im Grundbuch anzumerken.

2. Anmerkungen nach diesem Gesetz sind gebührenfrei.

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