880.1
KWEG
CH-OW
Art. 9 Gesetz über die Wohnbau- und Eigentumsförderung (kWEG) - Anmerkung im Grundbuch
Auflagen und Bedingungen
Art. 9 kWEG · Anmerkung im Grundbuch
1. Kaufs- und Vorkaufsrecht, Zweckentfremdungsverbot und Zustimmungspflicht bei Handänderungen sowie weitere Auflagen und Bedingungen sind als öffentlich-rechtliche Eigentumsbeschränkungen im Grundbuch anzumerken.
2. Anmerkungen nach diesem Gesetz sind gebührenfrei.