880.1
KWEG
CH-OW
Art. 11 Gesetz über die Wohnbau- und Eigentumsförderung (kWEG) - Aufhebung bisherigen Rechts
Schlussbestimmungen
Art. 11 kWEG · Aufhebung bisherigen Rechts
1. Die diesem Gesetz widersprechenden Vorschriften werden aufgehoben, insbesondere
a. das Gesetz über Massnahmen zur Förderung des sozialen Wohnungsbaus vom 24. Mai 1959;
b. das Gesetz über die Verbesserung der Wohnverhältnisse in Berggebieten vom 6. Juni 1971.