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880.1 KWEG CH-OW

Art. 11 Gesetz über die Wohnbau- und Eigentumsförderung (kWEG) - Aufhebung bisherigen Rechts

Schlussbestimmungen
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Art. 11 kWEG · Aufhebung bisherigen Rechts

1. Die diesem Gesetz widersprechenden Vorschriften werden aufgehoben, insbesondere

a. das Gesetz über Massnahmen zur Förderung des sozialen Wohnungsbaus vom 24. Mai 1959;

b. das Gesetz über die Verbesserung der Wohnverhältnisse in Berggebieten vom 6. Juni 1971.

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