870.12
CH-OW
Art. 7 Verordnung über das Inkasso und die Bevorschussung von Unterhaltsbeiträgen - Ergänzende Erlasse
Art. 7 Verordnung über das Inkasso und die Bevorschussung von Unterhaltsbeiträgen · Ergänzende Erlasse
1. Im übrigen sind die Regelungen des Sozialhilfegesetzes und der Sozialhilfeverordnung sinngemäss anwendbar.