Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
870.1 SHG CH-OW

Art. 3 Sozialhilfegesetz (SHG) - Subsidiarität

Allgemeine Bestimmungen
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (30 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 3 SHG · Subsidiarität

1. Die öffentliche Sozialhilfe ist zu gewähren, sofern nicht rechtzeitig auf andere Weise geholfen wird.

← Art. 2 SHG Sozialhilfegesetz (SHG) - Zweck und Geltungsbereich Art. 4 SHG →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →