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Art. 1 Ausführungsbestimmungen über die Familienzulagen - Beitragssatz

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Art. 1 Ausführungsbestimmungen über die Familienzulagen · Beitragssatz

1. Der Beitragssatz der Arbeitgeber, die der Familienausgleichskasse Obwalden angeschlossen sind, beträgt 1,4 Prozent des massgebenden Lohns im Sinne der AHV-Gesetzgebung.

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