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857.1 KFAMZG CH-OW

Art. 5 Gesetz über die Familienzulagen (kFamZG) - Höhe der Zulagen

Arten und Höhe der Familienzulagen
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Art. 5 kFamZG · Höhe der Zulagen

1. Die Kinderzulage beträgt Fr. 220.- und die Ausbildungszulage Fr. 270.- je Kind pro Monat.

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