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857.1 KFAMZG CH-OW

Art. 22 Gesetz über die Familienzulagen (kFamZG) - Anwendbarkeit der AHV-Gesetzgebung

Verschiedene Bestimmungen
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Art. 22 kFamZG · Anwendbarkeit der AHV-Gesetzgebung

1. Soweit dieses Gesetz nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt, gelten sinngemäss die Bestimmungen des AHVG.

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