857.1
KFAMZG
CH-OW
Art. 1 Gesetz über die Familienzulagen (kFamZG) - Inhalt
Allgemeine Bestimmungen
Art. 1 kFamZG · Inhalt
1. Das Gesetz regelt
a. den Geltungsbereich;
b. die Arten und Höhe der Leistungen;
c. die Zuständigkeiten und Organisation;
d. die Finanzierung der Aufwendungen und den Lastenausgleich.