856.211
ZBSA
CH-OW
§ 15 Ausführungsbestimmungen der Zentralschweizer BVG- und Stiftungsaufsicht (ZBSA) über die berufliche Vorsorge - Streitigkeiten und Verantwortlichkeitsansprüche
Rechtspflege
§ 15 Ausführungsbestimmungen der Zentralschweizer BVG- und Stiftungsaufsicht (ZBSA) über die berufliche Vorsorge · Streitigkeiten und Verantwortlichkeitsansprüche
1. Die Erledigung von Streitigkeiten und Verantwortlichkeitsansprüchen richtet sich nach Art. 73 BVG.