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856.2 BVG CH-OW

Art. 3 Konkordat über die Zentralschweizer BVG- und Stiftungsaufsicht - Führung der Anstalt

Allgemeine Bestimmungen
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Art. 3 Konkordat über die Zentralschweizer BVG- und Stiftungsaufsicht · Führung der Anstalt

1. Die ZBSA wird nach den Grundsätzen der Kunden-, Leistungs- und Wirtungsorientierung geführt. Ihre Dienstleistungen werden in einem Leistungsauftrag festgelegt.

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