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856.2 BVG CH-OW

Art. 28 Konkordat über die Zentralschweizer BVG- und Stiftungsaufsicht - Erstmaliger Leistungsauftrag

Übergangsbestimmungen
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Art. 28 Konkordat über die Zentralschweizer BVG- und Stiftungsaufsicht · Erstmaliger Leistungsauftrag

1. Der ZBSA wird erstmals ab 1. Januar 2006 ein Leistungsauftrag mit Globalkredit erteilt.

2. Der Konkordatsrat erlässt die erforderlichen Weisungen für die Vorbereitung des Leistungsauftrages und für die Übertragung der laufenden Geschäftsfälle von den Konkordatskantonen auf die Anstalt.

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