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856.11 CH-OW

Art. 4 Verordnung über die berufliche Vorsorge - Leistungsumfang und Beitragshöhe

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Art. 4 Verordnung über die berufliche Vorsorge · Leistungsumfang und Beitragshöhe

1. Der Leistungsumfang und die Beitragshöhe richten sich nach den reglementarischen Bestimmungen der Personalversicherungskasse Obwalden.

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