856.11
CH-OW
Art. 4 Verordnung über die berufliche Vorsorge - Leistungsumfang und Beitragshöhe
Art. 4 Verordnung über die berufliche Vorsorge · Leistungsumfang und Beitragshöhe
1. Der Leistungsumfang und die Beitragshöhe richten sich nach den reglementarischen Bestimmungen der Personalversicherungskasse Obwalden.