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855.2 CH-OW

Art. 7 Gesetz über die steuerbegünstigten Arbeitsbeschaffungsreserven - Strafe

Steuerliche Behandlung
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Art. 7 Gesetz über die steuerbegünstigten Arbeitsbeschaffungsreserven · Strafe

1. Die unrechtmässige Erlangung einer Steuervergünstigung unterliegt den Strafbestimmungen des Steuergesetzes.

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