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855.2 CH-OW

Art. 6 Gesetz über die steuerbegünstigten Arbeitsbeschaffungsreserven - Verfahren

Steuerliche Behandlung
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Art. 6 Gesetz über die steuerbegünstigten Arbeitsbeschaffungsreserven · Verfahren

1. Das Verfahren über die Festsetzung der Steuervergünstigung und die nachträgliche Besteuerung richtet sich nach dem Steuergesetz.

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