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855.111 CH-OW

Art. 5 Vereinbarung über eine gemeinsame öffentliche Arbeitslosenkasse der Kantone Obwalden und Nidwalden - Organe

Organisation
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Art. 5 Vereinbarung über eine gemeinsame öffentliche Arbeitslosenkasse der Kantone Obwalden und Nidwalden · Organe

1. Organe der Arbeitslosenkasse sind

a. die Aufsichtskommission;

b. die Leitung der Arbeitslosenkasse.

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