853.211
CH-OW
Art. 10 Ausführungsbestimmungen über die Vergütung von Krankheits- und Behinderungskosten bei den Ergänzungsleistungen - Kosten bei vorübergehendem Aufenthalt in einem Spital
Anerkannte Kosten
Art. 10 Ausführungsbestimmungen über die Vergütung von Krankheits- und Behinderungskosten bei den Ergänzungsleistungen · Kosten bei vorübergehendem Aufenthalt in einem Spital
1. Bei vorübergehendem Aufenthalt in einem Spital wird die Kostenbeteiligung nach Art. 64 Abs. 5 KVG nicht vergütet.