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853.211 CH-OW

Art. 10 Ausführungsbestimmungen über die Vergütung von Krankheits- und Behinderungskosten bei den Ergänzungsleistungen - Kosten bei vorübergehendem Aufenthalt in einem Spital

Anerkannte Kosten
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Art. 10 Ausführungsbestimmungen über die Vergütung von Krankheits- und Behinderungskosten bei den Ergänzungsleistungen · Kosten bei vorübergehendem Aufenthalt in einem Spital

1. Bei vorübergehendem Aufenthalt in einem Spital wird die Kostenbeteiligung nach Art. 64 Abs. 5 KVG nicht vergütet.

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