853.211
CH-OW
Art. 1 Ausführungsbestimmungen über die Vergütung von Krankheits- und Behinderungskosten bei den Ergänzungsleistungen - Zweck
Allgemeine Bestimmungen
Art. 1 Ausführungsbestimmungen über die Vergütung von Krankheits- und Behinderungskosten bei den Ergänzungsleistungen · Zweck
1. Diese Ausführungsbestimmungen umschreiben die nach ELG anerkannten Krankheits-, Behinderungs- und Hilfsmittelkosten sowie deren Vergütung.