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Art. 6 Ausführungsbestimmungen zum Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Alters- und Hinterlassenenversicherung - Inkrafttreten

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Art. 6 Ausführungsbestimmungen zum Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Alters- und Hinterlassenenversicherung · Inkrafttreten

1. Diese Ausführungsbestimmungen treten am 1. Januar 2011 in Kraft.

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