853.1
EGAHVG
CH-OW
Art. 2 Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Alters- und Hinterlassenenversicherung (EG AHVG) - Aufgaben
Organisation
Art. 2 EG AHVG · Aufgaben
1. Die Ausgleichskasse erfüllt alle Aufgaben, die ihr durch das Bundesrecht übertragen werden.
2. Der Kanton kann der Ausgleichskasse weitere sachverwandte Aufgaben übertragen.