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853.1 EGAHVG CH-OW

Art. 17 Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Alters- und Hinterlassenenversicherung (EG AHVG) - Inkrafttreten

Schluss- und Übergangsbestimmungen
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Art. 17 EG AHVG · Inkrafttreten

1. Dieses Gesetz tritt nach der Genehmigung durch den Bund rückwirkend auf den 1. Januar 2002 in Kraft. Es unterliegt dem fakultativen Referendum.

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