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851.352 CH-OW

Art. 1 Ausführungsbestimmungen über die Zulassung zur Tätigkeit zulasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung und die Festlegung der Höchstzahlen für Ärztinnen und Ärzte im ambulanten Bereich - Gegenstand

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Art. 1 Ausführungsbestimmungen über die Zulassung zur Tätigkeit zulasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung und die Festlegung der Höchstzahlen für Ärztinnen und Ärzte im ambulanten Bereich · Gegenstand

1. Diese Ausführungsbestimmungen regeln

a. die Zulassung und Beaufsichtigung von Leistungserbringern gemäss Art. 36 ff. KVG;

b. die Festlegung von Höchstzahlen für ambulant tätige Ärztinnen und Ärzte in bestimmten medizinischen Fachgebieten gemäss Art. 55a KVG.

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