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851.312 CH-OW

Art. 2 Ausführungsbestimmungen über den Kostenteiler zwischen Kanton und Krankenversicherer - Inkrafttreten

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Art. 2 Ausführungsbestimmungen über den Kostenteiler zwischen Kanton und Krankenversicherer · Inkrafttreten

1. Diese Ausführungsbestimmungen treten am 1. Januar 2012 in Kraft.

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